Die positive Entscheidung des Förderrates berechtigt Sie als Projektträger, innerhalb von 4 Wochen den formalen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an die Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises zu stellen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie immer das aktuelle Antragformular verwenden! Leider gibt es hier immer wieder kleineren Veränderungen seitens des Landes und Sie sind angehalten, das aktuelle Formular zu verwenden.
Dokumente zum Download:
- LEADER-Antrag
Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Landrat des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich Wirtschaftsförderung
AG 80.3 Entwicklungsplanung Tourismus, Dorferneuerung
Frau Sabine Krause
Parkstraße 6
34576 Homberg/Efze
Tel. 05681/775-473
E-Mail: sabine.krause@schwalm-eder-kreis.de
WICHTIG! Erst nach einer schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde (!) darf mit dem Projekt begonnen werden. Andernfalls ist eine LEADER-Förderung ausgeschlossen.